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27. Februar 2023 – Tax
Abgeltungsteuer für Gewinn aus Einziehung einer unter Nennwert von Drittem erworbenen Kapitalforderung gegen eine Kapitalgesellschaft?

Der Bundesfinanzhof hat zum Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs bei Erfüllung einer Verbindlichkeit einer GmbH durch Aufrechnung gegenüber einem Gesellschafter, der zu mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist, Stellung genommen (Az. VIII R 27/19).

Fraglich war, ob der Gewinn aus der Einziehung einer unter Nennwert von einem Dritten erworbenen Kapitalforderung gegen eine Kapitalgesellschaft, an der der Erwerber zu mindestens 10 % beteiligt ist, der Abgeltungsteuer oder gemäß § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG dem progressiven Tarif unterliegt.

Eine Rückzahlung i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG liege auch dann vor, wenn eine GmbH eine Verbindlichkeit gegenüber einem Gesellschafter dadurch erfülle, dass sie mit einer ihr zustehenden Gegenforderung aufrechne.

Der Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b EStG in der bis zum JStG 2020 geltenden Fassung sei nicht davon abhängig, dass die Erfüllung der Verbindlichkeit der GmbH bei dieser einen gewinnwirksamen Aufwand auslöse.