Verrechnungspreis­dokumentation

Die international weitestgehend üblichen Dokumentationsanforderungen, konzerninterne Geschäftsbeziehungen ins Ausland betreffend, bestehen seit langem auch in Deutschland. Danach sind Geschäftsbeziehungen mit Auslandsbezug zu nahestehenden Personen hinsichtlich Art und Inhalt ausnahmslos zu dokumentieren, bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen zeitnah.

Eine Vorlage von Aufzeichnungen an die Finanzbehörde soll in der Regel nur im Rahmen der Durchführung einer Außenprüfung erfolgen. Von einer Nachdokumentation zur Erfüllung einer derartigen Anforderung, die mit Fristen von 60 Tagen bzw. 30 Tagen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen behaftet ist, ist dringend abzuraten. Um für die Fragen und Anforderungen der steuerlichen Betriebsprüfung gewappnet zu sein, entwickeln wir deshalb rechtzeitig in Zusammenarbeit mit unseren Mandanten eine komplette Verrechnungspreisdokumentation über sämtliche konzerninternen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen. Dabei versuchen wir, der Aufzeichnung sämtlicher Einzelgeschäftsvorfälle durch Standardisierung und verbindliche Festlegungen von Verrechnungspreisen aller im Konzern vorhandenen Geschäftsvorfälle in Form einer sogenannten Konzernverrechnungspreisrichtlinie zu entgehen. Nur sofern Geschäftsvorfälle abweichend von dieser allgemein gültigen Konzernrichtlinie abgewickelt werden, ergibt sich noch eine geschäftsvorfallbezogene Einzelaufzeichnungspflicht.

Bei Groß-Konzernen (Konzernumsatz mind. € 750 Mio.) ist weitergehend ein sog. Country-by-Country Reporting (CbCR) erforderlich. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Übermittlung der erforderlichen Reports.

Weiterhin gewährleisten wir durch Abstimmung mit unseren ausländischen Kreston-Partnern, einem weltweiten Netzwerk mittelständischer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, dass die landesspezifischen Besonderheiten des ausländischen Konzernunternehmens ebenfalls beachtet werden.