Testaments­vollstreckung

Bei Firmenbeteiligungen wird regelmäßig und bei Familienunternehmen wird fast immer zur Absicherung des testamentarischen Willens – insbesondere bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern – Testamentsvollstreckung zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Nachlasses angeordnet, bei minderjährigen oder noch sehr jungen erwachsenen Erben erachten wir das auch als zwingend. Sofern Erblasser eine Zerschlagung ihres Nachlasses befürchten, empfiehlt sich auch eine Dauer-Testamentsvollstreckung.

Wir beraten nicht nur bei der Abfassung eines Testamentes und der Anordnung der Testamentsvollstreckung. Weiterhin unterstützen wir den Testamentsvollstrecker bei der Erfüllung seiner gesetzlichen (u.a. steuerlichen) Pflichten und stehen insbesondere Mandanten mit einem besonderen Vertrauensverhältnis auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.