E-Bilanz

Bilanz und GuV sind in elektronischer Form als sogenannte E-Bilanz bei der Finanzverwaltung einzureichen. Die dabei zwingend einzuhaltenden Beschreibungsstandards werden sich jährlich ändernd in Form der sogenannten Taxonomien veröffentlicht.

Gegenstand der elektronisch zu übermittelnden Informationen sind insbesondere Bilanz- und GuV-Daten sowie weitere steuerlich relevante Informationen im XBRL-Format.

Die Umsetzung der Vorgaben der Finanzverwaltung kann in Form einer integrierten Steuerbuchhaltung durch massivere Anpassungen des unternehmenseigenen ERP-Systems erfolgen. Bei einer derartigen vollautomatisierten Steuerbilanzierung handelt es sich aber um einen technisch geprägten, idealtypischen Ansatz, der in der Praxis nur schwer umsetzbar ist und daher äußerst selten gewählt wird. Praktikabler ist die Nutzung einer Überleitungssoftware, die auf Basis eines taxonomiekonformen handelsrechtlichen Buchungsstoffes die notwendigen Unterlagen generiert und deren Übersendung an die Finanzbehörden ermöglicht.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Übertragung der E-Bilanz-Daten im Rahmen dieses Ansatzes. Dabei übernehmen wir die Daten Ihres handelsrechtlichen Jahresabschlusses, wobei dessen Kontenrahmen an die Mindestanforderungen der Taxonomie angepasst werden muss, im XBRL- oder Excel-Format und leiten sie über in eine Steuerbilanz und die ergänzend zu übermittelnden Unterlagen. Die Übersendung an das Finanzamt zusammen mit den ebenfalls in elektronischer Form bereitzustellenden Steuerformularen erfolgt dann in Ihrem Auftrag direkt durch uns.