Prüferische Durchsicht

Auch ohne eine Prüfungspflicht besteht seitens Gesellschafter oder externer Bilanzadressaten häufig genug das Bedürfnis, die Objektivität vorgelegter Zahlenwerke festzustellen. Ohne den vorgeschriebenen Umfang einer gesetzlichen Abschlussprüfung zu erlangen, unterziehen wir vorgelegte Abschlüsse einer umfassenden Plausibilitätsbeurteilung und können darüber in Form von Bescheinigungen auch ein prägnantes, allgemein anerkanntes Prüfungsurteil abgeben.