Steuerstrafrecht

Man muss keine Stiftung im Ausland haben, um in das Visier der Steuerfahndung zu gelangen. Missverständnisse mit der steuerlichen Betriebsprüfung oder die Entdeckung eines in der Steuererklärung nicht deklarierten Kontos im Ausland in einer Erbmasse können zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens führen. Wir helfen Ihnen, Missverständnisse mit der Finanzverwaltung auszuräumen, unversteuerte Einkünfte rechtzeitig nachzuerklären und Ihre Rechte gegenüber der Steuerfahndung wahrzunehmen. Kommt es wider Erwarten zu einem Strafprozess, so arbeiten wir eng mit Ihrem Strafverteidiger zusammen.