Unternehmens­bewertung

Für die Bewertung ganzer Unternehmen oder einzelner Unternehmensteile kann es vielfältige Anlässe geben. Insbesondere im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen wird sie regelmäßig erforderlich, um den beteiligten Parteien eine objektive Werteinschätzung als Basis für die Verständigung über den Kaufpreis zu liefern.

Daneben ist es auch aus gesellschaftsrechtlichen Gründen häufig notwendig, den korrekten Wert eines Unternehmens zu ermitteln. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausscheiden einzelner Gesellschafter gilt es den sachgerechten Abfindungswert unter Berücksichtigung der Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu finden.

Auch das Steuerecht kennt verschiedenste Anlässe, zu denen eine objektivierte Unternehmensbewertung durchzuführen ist. Neben der Widerlegung aufgrund der Pauschalmethode des Erbschaftsteuerrechts in der Regel offensichtlich deutlich zu hoher Wertansätze im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen sind anlässlich der Übertragung von Unternehmensteilen und -funktionen deren Werte zu berechnen.

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