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5. Januar 2023 – Tax
Aufwendungen für Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung gegen Entgelt als Betriebsausgaben

Wenn sich eine Tochtergesellschaft gegenüber der Konzernmutter im Innenverhältnis dazu verpflichtet, diese von der Inanspruchnahme aus Pensionszusagen an Arbeitnehmer der Muttergesellschaft gegen Entgelt freizustellen, sind die Aufwendungen für die Schuldübernahme als Betriebsausgaben abziehbar. So entschied das Finanzgericht Münster (Az. 11 K 2928/19).

Die Veräußerung einer Pensionsverpflichtung gegen deren Zeitwert sei grundsätzlich fremdüblich. Wenn die Schuldübernahme im Streitfall bereits im Jahre 2012 vereinbart worden sei, falle dieser Vorgang nicht in den zeitlichen Anwendungsbereich des § 4f EStG.

Eine rückwirkende Geltung des § 4f EStG für vor dem 28.11.2013 endende Wirtschaftsjahre sei weder vom Wortlaut des Gesetzes noch vom Willen des Gesetzgebers gedeckt. Aus Sicht des Gerichts scheide die Annahme eines rückwirkenden Ereignisses aufgrund der Besonderheiten des Streitfalles aus.