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26. Juli 2022 – Tax
Sachprämien bei Abschluss eines Zeitschriftenabonnements und Beigabe von DVDs zu einer Programmzeitschrift – Keine einheitlichen Leistungen mit Lieferung der Zeitschrift

Zwischen den Beteiligten war die umsatzsteuerliche Behandlung von Sachprämien bei Neuabonnenten und von DVDs, die zu Programmzeitschriften beigegeben werden, streitig. Das Finanzgericht Hamburg hatte zu entscheiden, ob es sich jeweils um eine einheitliche Leistung handelt, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt (Az. 6 K 16/20).

Die Gewährung von Sachprämien stelle weder eine Nebenleistung gegenüber der Hauptleistung “Zeitschriftenlieferung” dar noch handele sich hierbei um eine einheitliche Leistung. Die Lieferung der Prämie verfolge einen eigenen Zweck und stelle nicht nur das Mittel dar, um die Lieferung von Zeitschriften in einem Abonnement unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Eine rechtliche Verknüpfung durch die Regelung in einem einheitlichen Vertrag führe nicht zur Unterordnung einer Leistung gegenüber einer anderen Leistung.

Die Beigabe einer DVD mit einem Spielfilm und die Lieferung der Fernsehzeitschrift würden jeweils selbstständige Lieferungen im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG darstellen, welche nicht zusammen als einheitliche Lieferung qualifiziert werden könnten, wenn DVD und Zeitschrift unterschiedlichen Zwecken dienten, der Preis der DVD den Preis der Zeitung übersteige, der Inhalt der DVD nicht extra für die Zeitschrift entwickelt worden sei und die DVD unabhängig und langfristiger als die Zeitschrift genutzt werden könne.