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15. Juni 2022 – Legal
Falschparken: Keine kostenpflichtige Fahrerermittlung ohne Anhörung

Ein Strafzettel am Auto darf ohne weitere Anhörung oder Befragung des Halters keine kostenpflichtige Fahrerermittlung nach sich ziehen. Denn zum einen kann nicht sicher sein, dass der Halter überhaupt Kenntnis von der Verwarnung bekommt. Zum anderen ist für Laien nicht ohne Zweifel zu erkennen, dass mit der sog. Scheibenwischerverwarnung eine Möglichkeit zur Anhörung verbunden ist. So entschied das Amtsgericht Straubing (Az. 9 OWi 441/21).

Ein Autofahrer parkte falsch, es folgte eine Verwarnung an der Windschutzscheibe. Das Knöllchen wurde aber nicht bezahlt. Das betreffende Auto gehörte einer Firma, der ein Kostenbescheid zugeschickt wurde. Sie sollte die Kosten der erfolglosen Fahrerermittlung bezahlen. Denn im ruhenden Verkehr könne auch der Halter haften, wenn der Fahrer nicht mit zumutbaren Mitteln ermittelt werden kann. Dagegen klagte die Firma. Sie sei nicht angehört worden und konnte daher keine Angaben zum Fahrer machen.

Das Gericht gab der Firma Recht. Es sei nicht sichergestellt gewesen, dass der Halter überhaupt etwas von den Geschehnissen mitbekommen hatte. Oft hätte der Halter keine Verfügungsgewalt über das Auto oder der Fahrer sei überhaupt nicht informiert, wer als Halter zu informieren wäre. Insgesamt ist es für Laien auch nicht ohne Zweifel zu erkennen, dass mit einer Verwarnung auch eine Möglichkeit zur Anhörung verbunden sei. So sei hier aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung der Gebührenbescheid rechtswidrig.