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16. Februar 2022 – Tax
Zweitwohnsitzsteuer: Befreiung prüfen

Kommunen können für einen Zweitwohnsitz Steuern verlangen. Die Höhe der Steuern legen sie selbst fest. Derzeit liegt der Steuersatz etwa zwischen 8 und 15 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete – und für Eigentümer der ortsüblichen Miete. Unter gewissen Voraussetzungen kann man sich von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen.

Eine Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer ist z. B. möglich für Berufspendler, die am Arbeitsort einen zweiten Wohnsitz haben und verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen. Der Hauptwohnsitz muss die gemeinsame Wohnung mit dem Partner sein. Auch Ledige können die Zweitwohnsitzsteuer bei der Einkommensteuer geltend machen, wenn die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt sind. Dann darf die Person die Aufwendung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angeben.

Personen, die Bundesfreiwilligen- oder Zivildienst leisten und in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, können sich von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen. Auch Bewohner von Pflegeheimen oder therapeutischen Einrichtungen müssen die Steuer nicht zahlen. Ob sich Studierende befreien lassen können, hängt vom Bundesland ab – in Bayern können sie z. B. einen Antrag für Geringverdiener stellen.