Aktuelles

9. Februar 2022 – Legal
Die elektronische Arbeitslosmeldung ab 2022

Zum 01.01.2022 ist die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft getreten. Damit wird der digitale Service der Bundesagentur für Arbeit erweitert. Neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit künftig eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung.

Die elektronische Arbeitslosmeldung nutzt den elektronischen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz (sog. Online-Ausweisfunktion des Personalausweises). Bürgerinnen und Bürger können bereits jetzt verschiedene Leistungen über das Portal der Bundesagentur für Arbeit online in Anspruch nehmen. Dazu gehören beispielsweise die Beantragung von Kurzarbeitergeld oder der Weiterbewilligungsantrag von Arbeitslosengeld II. Die Zahl der Leistungen, die bei der Bundesagentur für Arbeit digital beantragt werden können, wächst durch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes kontinuierlich.

Hinweis

Bei der Arbeitslosmeldung handelt es sich um eine Anspruchsvoraussetzung für das Arbeitslosengeld. Wer bereits arbeitslos ist oder innerhalb der nächsten drei Monate wird, muss dies zunächst vor Ort oder digital bei der zuständigen Arbeitsagentur melden. Erst danach kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen.