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16. November 2021 – Tax
FuE-Vorhaben: Aktualisiertes Muster eines „Stundenzettels“

Das Bundesministerium der Finanzen hat das Muster eines „Stundenzettels“ zur Dokumentation der Arbeitszeit in begünstigten FuE-Vorhaben entsprechend den Ausführungen im BMF-Schreiben zum Forschungszulagengesetz (FZulG) vom 11.11.2021 aktualisiert.

Zur Ermittlung der förderfähigen Aufwendungen nach dem FZulG sind für ein begünstigtes Forschungs- und Entwicklungs(FuE)-Vorhaben für jeden Arbeitstag, an dem ein FuE-Arbeitnehmer im begünstigten FuE-Vorhaben tätig wird, Aufzeichnungen zu führen, die den zeitlichen Einsatz dieses Arbeitnehmers in dem jeweiligen FuE-Vorhaben belegen. Entsprechende Stundenaufzeichnungen sind auch über die vom Einzelunternehmer bzw. von den Mitunternehmern erbrachten Eigenleistungen zu führen.

Es gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Dabei verlangt der Grundsatz der Klarheit u. a. eine systematische Erfassung und übersichtliche, eindeutige und nachvollziehbare Buchung. Die Stundenaufzeichnungen können daher personell oder elektronisch geführt werden. Personelle Aufzeichnungen sind am Monatsende von einem FuE-Projektverantwortlichen gegenzuzeichnen.

Für die Dokumentation der Arbeitszeit in einem begünstigten FuE-Vorhaben stellt das BMF das Muster eines „Stundenzettels“ zur Verfügung. Die Verwendung dieses Musters für die Stundenaufzeichnung ist optional.