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27. September 2021 – Tax
Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung – individuelle Belastungsgrenze beachten

Krankheitskosten können sich steuermindernd auswirken. Die Ausgaben gelten ab einer bestimmten Höhe als außergewöhnliche Belastungen. Das Finanzamt erkennt die außergewöhnlichen Belastungen jedoch nur dann an, wenn die individuelle Belastungsgrenze, d. h. die sog. zumutbare Belastung, überschritten ist. Diese Zumutbarkeitsgrenze richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte sowie der Anzahl der Kinder und wird durch einen individuellen Prozentsatz ermittelt.

 Anerkannt werden z. B. die Ausgaben für Brille, Zahnersatz, Physiotherapie sowie Zuzahlungen zu Heilmitteln und Medikamenten. Auch Kosten für medizinische Masken, die wegen der Corona-Pandemie für den privaten Gebrauch gekauft wurden, können im Prinzip geltend gemacht werden.

Wenn man in diesem Jahr schon größere Krankheitskosten hatte, sollte man prüfen, ob Aufwendungen des Folgejahres vorgezogen werden können. Wenn man 2021 noch keine größeren außergewöhnlichen Belastungen hatte, ist abzuwägen, ob man Aufwendungen auch auf das nächste Jahr verlagern könnte.