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3. Februar 2020 – Legal
Handy am Steuer: Nutzung muss für Ahndung nachgewiesen werden – langes Festhalten kann Indiz sein

Wer sein Handy während des Autofahrens mit den Händen benutzt, muss mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten rechnen. Für eine Ahndung muss die Nutzung aber nachgewiesen werden. Darauf wies das Kammergericht Berlin hin (Az. 3 Ws (B) 273/19-162 Ss 112/19).

In dem Fall ging es um einen Mann, der mit seinem Auto auf einer Kreuzung in der Stadt unterwegs war. Dabei hielt er ein Mobiltelefon in der Hand, was eine Polizeistreife beobachtete. Diese stoppte den Fahrer. Es folgte ein Bußgeld wegen unzulässiger Handynutzung. Der Fahrer hielt entgegen, er habe das Handy nur gehalten, um es im Auto woanders hinzulegen. Eine Funktion habe er nicht genutzt.

Das Bußgeld war hier jedoch rechtmäßig. Der Kläger unterlag in zwei Instanzen. Es sei zwar richtig, dass das bloße Aufnehmen oder kurze Halten des Handys nicht ausreiche, um den Verstoß gegen das Nutzungsverbot anzunehmen. Im vorliegenden Fall sei aber festgestellt worden, dass der Fahrer das Gerät während der Fahrt über einen gesamten Kreuzungsbereich mit der rechten Hand vor seinem Oberkörper festhielt. Das leuchtende Handydisplay habe außerdem einen roten Punkt erkennen lassen und sei dem Gesicht des Fahrers zugewandt gewesen. Daraus sei zu schließen, dass der Fahrer einen Anruf vorbereitete. Die genaue Feststellung, welche Bedienfunktion vorlag, oder die Dokumentation von Sprechbewegungen sei für eine Strafe nicht erforderlich. Auch das lange Festhalten spreche gegen die Behauptung, dass der Fahrer lediglich sein Telefon umlegen wollte.