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13. November 2019 – Tax
Frist zur Aufrüstung elektronischer Kassen verlängert

Ab dem 1. Januar 2020 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion (z. B. Registrierkassen) durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Bisher gibt es jedoch lediglich erste Prototypen der technischen Sicherheitseinrichtung, deren Zertifizierungsverfahren voraussichtlich erst Ende 2019 abgeschlossen ist. Eine flächendeckende Umsetzung ist für die Betriebe und Berater zeitlich bis Ende des Jahres nicht machbar.

Das Bundesministerium der Finanzen hat darum am 06.11.2019 ein Schreiben veröffentlicht (Az. IV A 4 – S-0319 / 19 / 10002 :001), womit eine Nichtbeanstandungsregelung eingeräumt wird. Danach wird es nicht beanstandet, wenn die elektronischen Aufzeichnungssysteme bis zum 30.09.2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.

Hinweis
Die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO bleibt hiervon jedoch unberührt.