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12. November 2019 – Legal
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung beschlossen

In Deutschland wird erstmals eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) eingeführt. Der Finanzausschuss im Bundestag stimmte am 06.11.2019 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (19/10940, 19/11728) zu, nachdem die Koalitionsfraktionen zuvor noch einige Änderungen vorgenommen hatten, um den Beihilfevorschriften der EU zu entsprechen.

Mit der steuerlichen Forschungszulage soll erreicht werden, dass insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen vermehrt in Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten investieren. Da die Förderung für Großunternehmen nur eine marginale Bedeutung haben dürfte, würden besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren. Bei den Vorhaben, für die eine Förderung beantragt werden kann, muss es sich um Grundlagenforschung, angewandte Forschung oder experimentelle Entwicklung handeln.