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8. November 2019 – Tax
Australien: „Backpacker“-Steuer für unzulässig erklärt – Auch Deutsche können auf Steuerrückzahlung hoffen

Viele Rucksack-Touristen („Backpacker“) verdienen sich in Australien Geld dazu und müssen bislang dort Steuer zahlen. Das Australische Bundesgericht in Brisbane entschied nun, dass die Steuererhebung unzulässig ist. Nun können auch viele junge Deutsche auf eine Rückzahlung der Steuerbehörde Australian Tax Office (ATO) hoffen.

Seit 2017 mussten Rucksack-Touristen aus acht Ländern (Türkei, Norwegen, Finnland, Japan, Chile und den USA, Großbritannien und Deutschland), die sich mit einem „Working Holiday-Visum“ Geld dazu verdienten, auf ihre Einkünfte eine 15-prozentige Abgabe zahlen. Bis 2017 mussten Rucksack-Touristen ebenso wie Australier keine Steuer bezahlen, solange ihr Einkommen 18.200 australische Dollar (knapp 11.200 Euro) nicht überstieg.

Die Steuerbehörde will nun prüfen, ob sie gegen die Entscheidung in Berufung geht. Der Rechtstreit geht auf die Klage einer britischen Rucksack-Touristin zurück.