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3. September 2019 – Tax
Antrag auf Regelbesteuerung nur mit Einkommensteuererklärung

Steuerpflichtige mit Kapitalerträgen aus einer unternehmerischen Beteiligung müssen den Antrag auf Regelbesteuerung anstelle der Abgeltungsteuer spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung stellen. Sonst ist es nicht möglich, die anteilige Steuerfreistellung im Rahmen des sog. Teileinkünfteverfahrens zu erlangen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. VIII R 20/16).

Der Geschäftsführer einer GmbH bezog Gehalts- und Tantiemezahlungen sowie Honorare für Beratungsleistungen. Diese erklärte er bei seinen Einkünften aus selbständiger bzw. nichtselbständiger Arbeit. Einkünfte aus seiner Beteiligung an einer anderen GmbH erklärte er nicht. Er stellte jeweils Anträge auf sog. Günstigerprüfung, jedoch keine Anträge auf Regelbesteuerung.

Wie die Richter entschieden, findet das Teileinkünfteverfahren keine Anwendung. Allein der vom Kläger gestellte Antrag auf Günstigerprüfung führe nicht zu der begehrten anteiligen Steuerfreistellung der Einkünfte, denn der Antrag wurde nicht fristgerecht gestellt.

Hinweis
Gesellschafter oder diesen nahestehenden Personen einer Kapitalgesellschaft sollten in jeder Einkommensteuererklärung einen vorsorglichen Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens stellen.