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24. Oktober 2018 – Legal
Entlastungen für Arbeitnehmer, Selbständige und Rentner ab 01.01.2019

Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) sollen ab dem 1. Januar 2019 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder komplett paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. Rentnern und Rentenversicherung getragen werden. Selbständige mit geringem Einkommen werden erheblich entlastet und Beitragsschulden abgebaut.

Entlastung von Arbeitnehmern und Rentnern

• Arbeitnehmer/Rentner und Arbeitgeber/Rentenversicherung zahlen ab 01.01.2019 den gleichen Kassenbeitrag.

• Dadurch zahlen Arbeitnehmer bei einem Einkommen von 3.000 Euro monatlich ca. 15 Euro weniger. Rentner mit einer gesetzlichen Rente von 1.200 Euro rund 6 Euro monatlich weniger.

• Die Finanzreserven der Krankenkassen dürfen künftig den Umfang einer Monatsausgabe nicht überschreiten. Dadurch werden Beitragszahler weiter entlastet.

Entlastung von Kleinselbständigen

• Freiwillig versicherte Selbständige werden bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt (einheitliche Bemessungsgrundlage: 1.038,33 Euro).

• Monatlicher Mindestbeitrag zur Krankenkasse wird mehr als halbiert, auf rund 160 Euro im Monat.

• Monatliche Entlastungen bis maximal rund 200 Euro.

Besserer Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung für Zeitsoldaten

• Zeitsoldaten erhalten künftig nach Dienstzeitende ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung.

• Sowie Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen anstelle der bisherigen Beihilfe. Hilfe und Rat zu Detailfragen erteilt Ihnen Ihr steuerlicher Berater.