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29. Mai 2018 – Tax
Berücksichtigung von Sanierungskosten in einem Sachverständigengutachten

Ist im Ertragswertverfahren dem schlechten Zustand eines Gebäudes bei Erträgen, Bewirtschaftungskosten und Restnutzungsdauer nicht Rechnung getragen worden, können Instandsetzungskosten durch Abschläge zu berücksichtigen sein. Aus dem Gutachten muss sich jedoch ergeben, wie sich die Mängel und Schäden auf den Verkehrswert auswirken. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. II R 40/15).

Der Kläger hatte ein im Jahre 1900 erbautes Mietshaus geschenkt bekommen. Ein von ihm bestellter öffentlich vereidigter Sachverständiger hatte einen Instandhaltungsrückstau von 170.000 Euro ermittelt. Das Finanzamt akzeptierte aufgrund eines eigenen Gutachtens aber nur die Hälfte davon und setzte einen entsprechend höheren Verkehrswert fest.

Das Finanzgericht und auch der BFH wiesen die dagegen gerichtete Klage ab. Aus dem vom Kläger beauftragten Gutachten gehe nicht hervor, inwieweit sich der Verkehrswert durch den Reparaturstau vermindere. Zur Ordnungsmäßigkeit eines Sachverständigengutachtens gehörten methodische Qualität und eine zutreffende Erhebung und Dokumentation der Begutachtungsgrundlagen. Das sei im konkreten Fall nicht gegeben.