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1. Februar 2018 – Tax
Unvollständige Rückzahlung eines Darlehens als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen?

Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung durch die Insolvenz des Darlehensnehmers führt nach Einführung der Abgeltungsteuer in der privaten Vermögenssphäre des Darlehensgebers zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. VIII R 13/15).

Der Kläger hatte einer Person im Jahr 2010 ein verzinsliches Darlehen gewährt, das diese seit August 2011 nicht mehr zurückzahlte. Nach Insolvenzeröffnung über ihr Vermögen meldete der Kläger die Darlehensforderung zur Insolvenztabelle an und machte den Ausfall der Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend. Dem folgten Finanzamt und Finanzgericht nicht.

Der BFH gab der dagegen erhobenen Klage statt, verwies die Sache aber zur endgültigen Entscheidung an das Finanzgericht zurück. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer seit 2009 habe der Gesetzgeber eine vollständige steuerrechtliche Erfassung aller Wertveränderungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen beabsichtigt. Die bisherige traditionelle Trennung von Vermögens- und Ertragsebene für Einkünfte aus Kapitalvermögen sei damit aufgegeben worden. Damit könne bei einer nicht vollständigen Rückzahlung einer Kapitalforderung ein steuerlich zu berücksichtigender Verlust grundsätzlich vorliegen, wenn feststehe, dass keine weitere Rückzahlung erfolgen werde. Jedoch reiche für diese Feststellung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners hierfür in der Regel nicht aus. Daher müsse das Finanzgericht den Sachverhalt weiter aufklären.