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15. Januar 2018 – Legal
Keine Extrakosten mehr beim Bezahlen – Beschwerdestelle bei der Wettbewerbszentrale

Seit 13.01.2018 dürfen europaweit bei Zahlungen für Waren und Dienstleistungen mit Kreditkarte sowie anderen Zahlungsmitteln wie Überweisungen und SEPA-Lastschriften keine Zusatzkosten verlangt werden. Das gilt sowohl bei Online-Zahlungen als auch an der Ladenkasse und Zahlung auf Rechnung.

Für den Fall, dass weiterhin Entgelte für das Bezahlen mit der Kreditkarte oder für eine Überweisung verlangt werden, sollten Verbraucher dies nicht akzeptieren. Die Wettbewerbszentrale hat dazu eine neue Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Verbraucher Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden.

Die Beschwerde kann entweder online, per Brief (Wettbewerbszentrale, Postfach 2555, 61295 Bad Homburg) oder per E-Mail (zahlungsentgelte@wettbewerbszentrale.de) erfolgen.

Die Wettbewerbszentrale will die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland scharf überwachen. Sie setzt sich – notfalls per Klage – für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe ein.