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26. Juli 2017 – Tax
Nießbrauchsbestellung zu Gunsten eines studierenden Kindes ist kein Gestaltungsmissbrauch

Es stellt keinen Gestaltungsmissbrauch dar, wenn eine Mutter ihrer Tochter zur Finanzierung des Studiums den Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück bestellt. So entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az. 11 K 2951/15)

Die Klägerin hatte ihrem Mann ein Betriebsgebäude vermietet, das dieser für seine gewerbliche Tätigkeit nutzt. Die Mietzahlungen hierfür macht er steuerlich als Betriebsausgaben geltend. Zur Finanzierung des Studiums ihrer Tochter räumte die Klägerin dieser notariell einen auf 5 Jahre befristeten, unentgeltlichen Nießbrauch ein, sodass für diese Zeit der Tochter die Mieteinnahmen zustanden. Das Finanzamt erkannte dies nicht an, da dies ein Gestaltungsmissbrauch sei.

Die hiergegen erhobene Klage hatte Erfolg. Es stehe den Eltern frei, dem Kind Barmittel zu überlassen oder ihm die Einkunftsquelle selbst zu übertragen. Die Verlagerung von Einkünften aus einem Wirtschaftsgut auf Familienangehörige mit geringerem Steuersatz widerspreche nicht den Wertungen des Gesetzgebers.

Das Urteil ist rechtskräftig.