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29. Juni 2017 – Tax
Vermutung der Privatnutzung eines betrieblichen Pkw, wenn zweiter Pkw im Privatvermögen nur teilweise zur Verfügung steht

Es besteht eine Vermutung, dass ein betrieblicher Pkw steuerschädlich privat genutzt wird, wenn ein weiterer im Privatvermögen vorhandener Pkw zusätzlich von der Lebensgefährtin genutzt wird. So entschied das Finanzgericht Münster (Az. 13 K 1940/15 E,G).

Der Kläger, ein Unternehmer, nutzte für seinen Betrieb einen VW Multivan und außerdem zusammen mit seiner Lebensgefährtin einen BMW. Das Finanzamt erhöhte deshalb den zu versteuernden Gewinn des Klägers nach der 1 %-Regel für die vermutete private Nutzung des VW.

Das Finanzgericht wies die dagegen erhobene Klage ab. Nach der Beweisaufnahme habe der BMW dem Kläger nicht zur uneingeschränkten privaten Nutzung zur Verfügung gestanden, denn er habe bei der Nutzung auf die Belange und Interessen seiner Lebensgefährtin Rücksicht nehmen müssen. Daher sei die private Nutzung auch des VW zu vermuten.