Verbraucher werden ab 15. Juni 2017 ihre Mobilgeräte auch auf vorübergehenden Auslandsreisen in der EU zu den Bedingungen ihrer inländischen Verträge nutzen können. Wenn Verbraucher die vertraglichen Nutzungsgrenzen beim Roaming überschreiten, dürfen etwaige zusätzliche Entgelte nicht höher sein als die für die Vorleistungsebene festgelegten Obergrenzen.
Vertreter des EU-Parlaments, des Rates der EU-Staaten und der EU-Kommission erzielten eine Einigung über die Preise, die sich die Betreiber gegenseitig in Rechnung stellen können, wenn ihre Kunden beim Roaming andere Netze in der EU benutzen. Die Verhandlungsführer haben sich auf folgende Obergrenzen ab dem 15. Juni 2017 geeinigt:
• 3,2 Cent pro Minute für Anrufe, ab 15. Juni 2017,
• 1 Cent pro SMS, ab 15. Juni 2017,
• eine schrittweise Senkung der Preisobergrenzen für Datenverkehr über 5 Jahre, von 7,7 Euro pro GB (ab 15. Juni 2017) auf 6 Euro pro GB (ab 01. Januar 2018), dann auf 4,5 Euro pro GB (ab 01. Januar 2019), 3,5 Euro pro GB (ab 01. Januar 2020), 3 Euro pro GB (ab 01. Januar 2021) und schließlich 2,5 Euro pro GB (ab 01. Januar 2022).
Die Einigung muss nun noch formell von Parlament und Rat beschlossen werden.