Das BMF hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 01. Januar 2017 neu geregelt (Az. IV C 5 – S-2353 / 08 / 10006 :007).
Die komplette Liste der Auslandsreisepauschalen 2017 finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.