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2. November 2016 – Audit
Steuerliche Rückstellungen für ein Darlehen mit steigenden Zinssätzen

Wegen der Verpflichtung, eine am Bilanzstichtag bestehende Darlehensverbindlichkeit in späteren Jahren höher zu verzinsen (Darlehen mit steigenden Zinssätzen), ist in der Bilanz grundsätzlich eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung wegen eines wirtschaftlichen Erfüllungsrückstandes auszuweisen. Eine solche Zinsverbindlichkeit ist grundsätzlich abzuzinsen. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. I R 17/15).

Die Klägerin, eine GmbH, erwarb 90 % der Anteile an einer anderen GmbH. Der Kaufpreis wurde in ein Darlehen mit pro Jahr steigenden Zinssätzen mit einer Laufzeit von 9 Jahren umgewandelt. Die durchschnittliche Rückzahlungsrendite betrug 5,2 %. Auf dieser Basis berechnete die Klägerin ihre jährliche Rückstellung. Das Finanzamt legte dagegen nur den Zinssatz des ersten Jahres von 1,8 % als Rückstellungssumme fest.

Der BFH gab der Klägerin grundsätzlich Recht. Bei Dauerschuldverhältnissen – wie auch dem vorliegenden – bedeute nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise das erst nach und nach zurückzuzahlende Darlehen einen Erfüllungsrückstand, für den eine Rückstellung über den gesamten Rückzahlungszeitraum zu bilden sei. Allerdings sei zwingend eine Abzinsung entsprechend den in den ersten Jahren niedrigeren Zinssätzen vorzunehmen.