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12. Juli 2016 – Tax
Reform der Investmentbesteuerung kommt

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) zugestimmt, das ein leicht verständliches Steuersystem für Investmentfonds schaffen und Tricks zur Steuervermeidung verhindern will. Insbesondere die sog. Cum/Cum-Modelle sollen damit eingedämmt werden. Diese zielen darauf ab, die Besteuerung von Dividenden ausländischer Anleger mit Hilfe deutscher Investmentfonds oder Kreditinstitute zu umgehen.

Das Gesetz regelt die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer für Dividenden. So muss der Steuerpflichtige künftig die Aktie für einen Mindestzeitraum von 45 Tagen halten und dabei ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko tragen. Haftung und Risiko sollen dadurch wieder zusammengeführt werden.

Zur Anpassung an europarechtliche Vorgaben werden alle Dividenden aus in- und ausländischen Fonds künftig gleich behandelt. Die neuen Regelungen sollen rückwirkend für Dividenden greifen, die ab 2016 fließen. Das Gesetz wird noch dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet.