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30. Mai 2016 – Tax
Keine gewerblichen Einkünfte bei der Vermietung von Wohnungen im Rahmen des betreuten Wohnens

Erträge aus der Vermietung von Wohnungen im Rahmen des sog. betreuten Wohnens sind nicht als Einnahmen aus Gewerbebetrieb, sondern als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu qualifizieren, wenn von dem Vermieter neben der Vermietungsleistung lediglich unterstützende Leistungen für die altersadäquate Wohnungsnutzung der Mieter erbracht werden. So entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az. 4 K 1349/15).

Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, hatte eine Seniorenwohnanlage im Rahmen des betreuten Wohnens errichtet. Das Finanzamt sah diese Tätigkeit als gewerblich an, da die Klägerin anders als üblich die Erschließungskosten der Stadt übernommen habe und Zusatzleistungen wie Hilfe beim Umzug oder beim Einkaufen anbiete.

Das Finanzgericht gab der dagegen gerichteten Klage statt. Die Bezahlung der Erschließungskosten bei der Errichtung eines Vermietungsobjekts führe nicht zur Umqualifizierung von Vermietungseinkünften in gewerbliche Einkünfte. Die Zusatzleistungen hätten als bloße Wahlleistungen nicht genügend Gewicht, um sie als gewerblich zu qualifizieren.