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23. Februar 2016 – Tax
Zur Besteuerung der Einkünfte von ausländischen Tochtergesellschaften bei der deutschen Muttergesellschaft (Hinzurechnungsbesteuerung)

Das Finanzgericht Münster hat die Voraussetzungen festgelegt, unter denen die Einkünfte einer auf Zypern ansässigen Tochtergesellschaft der deutschen Muttergesellschaft nach dem Außensteuergesetz zuzurechnen und damit der inländischen Besteuerung zu unterwerfen sind (Az. 10 K 1410/12 F).

Die deutsche Klägerin war über eine in den Niederlanden ansässige Tochtergesellschaft an einer auf Zypern ansässigen Limited beteiligt. Die Limited kaufte Buchlizenzen und bestellte an diesen Unterlizenzen zu Gunsten dreier, in Russland bzw. der Ukraine ansässigen Konzerngesellschaften der Klägerin, die die Bücher auf dem russischsprachigen Markt vertreiben sollten. Die Limited richtete sich bei der Auswahl der Buchlizenzen nach der Nachfrage bei den Konzerngesellschaften. Die Lizenzeinnahmen der Limited rechnete das Finanzamt der Klägerin zu, da es an der erforderlichen “wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit” der Limited auf Zypern fehle.

Das Finanzgericht wies die dagegen erhobene Klage ab. Die von der Limited erzielten Lizenzgebühren seien als sog. passive Einkünfte im Sinne des AStG anzusehen und lösten eine Hinzurechnungsbesteuerung aus, da die Limited keine wirkliche wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt habe. Die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen seien nicht vor Ort auf Zypern, sondern durch die in Russland und der Ukraine ansässigen Konzerngesellschaften der Klägerin getroffen worden. Die Funktion der Limited habe sich vielmehr auf die administrative Umsetzung dieser Entscheidungen beschränkt.

Die Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen I R 94/15 anhängig.