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27. November 2015 – Tax
Abzugsverbot der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen ist verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof entschied, dass das Verbot, die Gewerbesteuerlast bei der Ermittlung des Gewinns einer Personengesellschaft zu berücksichtigen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Az. IV R 8/13).

Im vorliegenden Fall waren die Kläger ehemalige Gesellschafter einer in 2009 vollbeendeten OHG. Im Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung für 2008 rechnete das Finanzamt die als Betriebsausgabe abgezogene Gewerbesteuer von rund 44.000 Euro außerbilanziell hinzu. Einspruch und Klagen hatten in allen Instanzen keinen Erfolg.

Nach Auffassung des BFH, verstoße die mit dem Abzugsverbot verbundene Einschränkung des sog. objektiven Nettoprinzips nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot oder die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.