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30. September 2015 – Allgemein
Höheres Kindergeld ab September 2015 ausgezahlt

Im Sommer beschloss der Gesetzgeber, den Grund- und Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht sowie das Kindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 zu erhöhen.

Arbeitnehmer profitieren erst mit der Dezember-Lohnabrechnung von dem höheren Grundfreibetrag, denn erst bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8.472 Euro (statt 8.354 Euro pro Jahr) wird die Einkommensteuer fällig. Somit bringt der höhere Grundfreibetrag bei Ehepaaren maximal 46 Euro sowie bei Singles 23 Euro. Bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden macht sich die Änderung erst im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2015 bemerkbar. Unternehmer erhalten diesen frühestens 2016 nach Abgabe der Einkommensteuererklärung.

Das höhere Kindergeld wird erstmals im September 2015 ausgezahlt. Eltern werden im Monat für das erste und zweite Kind 188 Euro, 194 Euro für das dritte Kind und ab dem vierten Kind 219 Euro erhalten. Die Nachzahlung für zurückliegende Monate wird automatisch im Herbst 2015 erfolgen.

Für Alleinerziehende gilt ab Januar 2015 ein höherer Entlastungsbetrag i. H. von 1.908 Euro pro Jahr statt bisher 1.308 Euro. Dieser wird für das erste Kind bei Alleinerziehenden mit der Steuerklasse II ab Dezember 2015 automatisch angerechnet. Alleinerziehende mit mehreren Kindern müssen einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Wohnsitzfinanzamt stellen, denn ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um weitere 240 Euro je Kind. Falls kein Antrag gestellt wird, wird der höhere Entlastungsbetrag im nächsten Steuerbescheid berücksichtigt.