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15. Juli 2015 – Tax
Ausgleichszahlung bei Abspaltung einer Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung

Wenn eine Tochterkapitalgesellschaft ihrer Schwestergesellschaft einen Vorteil außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung zuwendet, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte, liegt eine zu versteuernde verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) an die Muttergesellschaft vor. So entschied das Finanzgericht Schleswig-Holstein (Az. 3 K 106/11).

Eine Tochtergesellschaft hatte durch Abspaltung eine weitere Gesellschaft neu gegründet. Zum Ausgleich der Aktiva und Passiva zahlte letztere an die Muttergesellschaft 1,2 Mio. Euro. Das Finanzamt sah dies als zu versteuernden Wertausgleich und nicht als steuerfreien betrieblichen Vorgang an. Die Muttergesellschaft klagte dagegen.

Das Finanzgericht wies die Klage ab, da durch die Verwendung des erlangten Vorteils, d. h. der Einbuchung einer entsprechenden Forderung bei der X-GmbH im Wege der (verdeckten) Einlage, der Klägerin nachträgliche Anschaffungskosten auf ihre Beteiligung entstanden seien, die sich in einer Erhöhung ihres bilanzierten Vermögens niedergeschlagen hätten. Auch sei eine nachträgliche Rückgängigmachung der vGA durch anderweitige Zuordnung der ursprünglichen Forderungen nicht möglich.

Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az. IV R 29/15).