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12. Mai 2015 – Allgemein
Entlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer parallel zur Pkw-Maut

Der Bundesrat hat das 2. Verkehrssteueränderungsgesetz gebilligt, das Haltern inländischer Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich der Pkw-Maut fallen, eine Entlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer gewährt. Dies soll eine Doppelbelastung verhindern.

Das parallel beschlossene Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen führt die Pkw-Maut für Autobahnen und Bundesfernstraßen ein. Die Abgabe soll für in- und ausländische Pkw gelten, wobei Halter nicht in Deutschland zugelassener Wagen zunächst nur auf Autobahnen abgabepflichtig sind. Inländische Fahrzeughalter sollen die Maut grundsätzlich für ein Jahr entrichten (Höchstsatz 130 Euro).

Die Vorschriften zur Entlastung bei der Kfz-Steuer sollen am 31. Dezember 2015 in Kraft treten.