Das Finanzgericht Münster entschied, dass die Kosten des “Fußballpakets” im Sky-Abo keine Werbungskosten eines Berufsfußballspielers darstellen (Az. 2 K 3027/12 E).
Im vorliegenden Fall abonnierte der Kläger, der als Lizenzfußballspieler eines Vereins in der 2. Bundesliga Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, beim Pay-TV-Sender Sky u. a. das “Fußballpaket”. Die Kosten hierfür machte er als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend. Er begründete dies damit, dass er durch das Ansehen der Spiele seine eigenen fußballerischen Fähigkeiten schule und sich taktisch auf seine Gegenspieler vorbereite. Das Finanzamt versagte den Abzug, da der Kläger das Abo in erster Linie aus privatem Interesse am Fußball erworben habe und sich für eine Aufteilung kein geeigneter Maßstab finden lasse.
Das Finanzgericht teilte die Ansicht des Finanzamtes und wies die Klage ab. Die Kosten seien der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzuordnen. Nach Auffassung der Richter entstünden die Aufwendungen für das Fußballpaket einer Vielzahl von Steuerpflichtigen wegen des allgemeinen Interesses an den dort gezeigten Spielen der 1. und 2. Bundesliga, des DFB-Pokals sowie der Champions League. Die Übertragungen würden sich nicht an ein Fachpublikum richten, sondern an die Allgemeinheit. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Abo nicht ausschließlich dazu genutzt habe, um sich auf kommende Gegner in der 2. Bundesliga vorzubereiten, sondern auch, um sich andere interessante Spiele anzusehen. Eine Kostenaufteilung sei nicht möglich, da es hierfür an objektivierbaren Kriterien fehle.