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17. Februar 2015 – Tax
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an Arbeitnehmer einer GmbH?

Die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH an dessen in der GmbH beschäftigte Ehefrau, für deren Altersversorgung die Arbeitgeberanteile irrtümlich gezahlt wurden, ist keine Zuwendung des Arbeitgebers, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, wenn das Arbeitsverhältnis fremdüblich vereinbart und tatsächlich durchgeführt wurde. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. VIII R 21/12).

Der Kläger, Alleingesellschafter einer GmbH, hatte rückerstattete Arbeitgeberbeiträge der Rentenversicherung seiner bei der GmbH angestellten Ehefrau an diese weitergeleitet. Das Finanzamt hielt dies für eine zu versteuernde verdeckte Gewinnausschüttung.

Das Finanzgericht und der BFH gaben der Klage statt. Nach den Umständen des Streitfalles sei die Weiterleitung der Arbeitgeberbeiträge an die Ehefrau nicht durch das Gesellschaftsverhältnis des Klägers zur GmbH, sondern allein durch das Arbeitsverhältnis der Beigeladenen zur GmbH veranlasst, da der Bruttolohn der Ehefrau auch unter Hinzurechnung der erstatteten Arbeitgeberbeiträge als angemessen im Verhältnis zu der von ihr erbrachten Arbeit zu würdigen sei.