Leistungen, die im privaten Haushalt erbracht werden (sog. haushaltsnahe Dienstleistungen) können steuerlich abgesetzt werden. Die Leistungen müssen eine Nähe zur Haushaltsführung aufweisen, wie z. B. das Kochen und Servieren von Mahlzeiten oder die Reinigung des Haushalts.
Bei großen Festen, wie Hochzeiten oder Partys, können z. B. die Kosten eines Caterers steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Tätigkeit im Haushalt stattgefunden hat. Die Arbeitsleistung muss gesondert in der Rechnung ausgewiesen werden, eine Barzahlung ist nicht erlaubt.
Geltend gemacht werden können 20 Prozent vom Arbeitsanteil bis höchstens 4.000 Euro. Materialkosten sind nicht begünstigt.