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29. Dezember 2014 – Tax
Rat hat innerhalb der EU das Bankengeheimnis faktisch abgeschafft

Der Rat der Europäischen Union hat am 09.12.2014 mit der Erweiterung der Richtlinie 2011/16/EU zur Ausweitung des Informationsaustauschs in Steuersachen de facto das Bankengeheimnis innerhalb der EU abgeschafft. Es sollen Gewinnverlagerung, Steuerhinterziehung und Steuerflucht auf EU-Ebene verhindert werden.

Der Rat sieht ausdrücklich vor, dass auch persönliche Daten des Kontoinhabers (natürliche sowie juristische Personen) wie zum Beispiel Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und Name des Finanzinstituts automatisch mitweitergegeben werden.

Die Umsetzung muss in allen Mitgliedstaaten bis zum 01.01.2017 erfolgen. Lediglich Österreich erhält für technische Vorbereitungen eine Fristverlängerung bis 01.01.2018. Auch die Schweiz wird sich ab dem 01.01.2018 dem automatischen Informationsaustausch anschließen.