Aktuelles

9. Oktober 2014 – Tax
Fußballschiedsrichter sind nicht gewerbesteuerpflichtig

Fußballschiedsrichter müssen keine Gewerbesteuer zahlen. So entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az. 1 K 2552/11).

Das Finanzamt setzte gegen den Kläger, einen sowohl bei Bundesliga-Spielen als auch bei Welt- und Europameisterschaften und in der Champions League eingesetzten Fußballschiedsrichter, Gewerbesteuer fest.

Das Finanzgericht gab der Klage statt. Ein Fußballschiedsrichter sei nicht unternehmerisch am Markt tätig. Insbesondere handele er seine Vergütungen nicht selbst aus oder könne durch Preisnachlässe oder Werbung seine Engangements beinflussen, sondern erhalte nur festgelegte Aufwandsentschädigungen pro Spiel.

Die Finanzverwaltung hat gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az. X B 123/14).