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22. Mai 2014 – Tax
Strafbefreiende Selbstanzeige wird deutlich verschärft

Die Finanzminister der Länder haben auf ihrer Jahrestagung am 09.05.2014 beschlossen, dass die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige künftig verschärft werden sollen:

  • Bis 25.000 Euro: Eine Steuerhinterziehung soll bei einer Selbstanzeige ohne Zuschlag straffrei bleiben,
  • ab 25.000 Euro: Zuschlag von 10 Prozent,
  • ab 100.000 Euro: Zuschlag von 15 Prozent,
  • ab 1 Mio Euro: Zuschlag von 20 Prozent,
  • sofortige Entrichtung von Hinterziehungszinsen i. H. v. 6 % pro Jahr,
  • Ausdehnung der Strafverfolgungsverjährung auf 10 Jahre.

Der Bundesminister der Finanzen unterstützt die Eckpunkte zur Verschärfung der Selbstanzeige. Er wird in Abstimmung mit den Ländern auf dieser Grundlage einen Gesetzesvorschlag erarbeiten. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Die vollständige Auflistung der geplanten Verschärfungen finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen.