Nicht ausgezahlte “Renditen” an einer Beteiligungsgesellschaft müssen als Kapitaleinkünfte versteuert werden, solange die Gesellschaft zur Auszahlung der gutgeschriebenen “Renditen” bereit und fähig war. So entschied das Finanzgericht Köln (Az. 14 K 2824/13).
Anleger hatten bei einer amerikanischen Aktiengesellschaft (Business Capital Investors Corporation, kurz: BCI) Geld investiert, die mit den eingezahlten Geldern Zins- und Rückzahlungsansprüche von anderen Anlegern befriedigte und mit jährlichen Renditeabrechnungen von 15,5 % einen Produkterfolg nur vortäuschte. Kündigte jemand seine Einlage, wurde diese samt der angeblichen Rendite bis zum Zusammenbruch des Systems Anfang 2010 ausbezahlt. Die Kläger hatten sich mit insgesamt 338.000 Euro an der BCI beteiligt, bei einer Versteuerung der gutgeschriebenen “Renditen” in Höhe von ca. 190.000 Euro. Sie verloren bei dem Zusammenbruch des Schneeballsystems alles. Dennoch besteuerte das Finanzamt die Renditen.
Das Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht, da nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch Gutschriften aus einem Schneeballsystem als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu versteuern seien, solange der Betreiber zur Auszahlung der gutgeschriebenen sog. Renditen bereit und fähig gewesen sei, hier also bis Anfang 2010. Die Renditen seien steuerpflichtige Einnahmen aus einer stillen Beteiligung.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles wurde Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Der Fall ist dort unter dem Az. VIII R 13/14 anhängig.