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29. April 2014 – Tax
Ausschluss der Abgeltungsteuer für Gesellschafterdarlehen ist verfassungsgemäß

Die Nichtgeltung des Abgeltungsteuersatzes laut § 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG für Zinsen auf Gesellschafterdarlehen ist lt. Finanzgericht Münster nicht verfassungsrechtlich bedenklich (Az. 12 K 3703/11 E).

Die Klägerin hatte einer GmbH, an der sie zu 50 % beteiligt war, mehrere Darlehen gewährt. Die GmbH zahlte dafür Zinsen, die das Finanzamt dem persönlichen Steuersatz der Klägerin und nicht dem niedrigeren Abgeltungsteuersatz unterwarf. Die Klägerin hielt dies für verfassungswidrig, da der konkrete Darlehensvertrag keine missbräuchliche Gestaltung sei.

Das Gericht wies die Klage ab, da die Klägerin zu mehr als 10 % an der GmbH beteiligt war. Die Abgeltungsteuer sei speziell geschaffen worden, um den Kapitalabfluss ins Ausland zu verhindern. Es sollte aber kein Anreiz geschaffen werden, unternehmerisches Eigenkapital begünstigt zu besteuern. Der Gesetzgeber habe hier seinen weiten Gestaltungsspielraum genutzt.

Die Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Az. VIII R 15/14 anhängig.