Das Bundesfinanzministerium erläutert ausführlich die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung mit Schreiben vom 24.07.2013 (Az. IV C 3 – S-2015 / 11 / 10002 / IV C 5 – S-2333 / 09 / 10005).
Im Rahmen der privaten Altersvorsorge geht das Ministerium ein auf die Förderung durch Zulage und Sonderausgabenabzug, Förderung bei Vertragswechsel und durch vorweggenommene Werbungskosten, durch den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag und die Tilgungsförderung für eine wohnungswirtschaftliche Verwendung. Es bespricht u. a. die nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG und weist hin auf die schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen und auf die Rückforderung von Zulagen.
Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bespricht das Ministerium u. a. die lohnsteuerliche Behandlung von Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die steuerliche Behandlung der Versorgungsleistungen und die schädliche Auszahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen.
Zudem befasst sich das Ministerium mit den Besonderheiten beim Versorgungsausgleich.