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5. Dezember 2012 – Audit
Bundestag verabschiedet MicroBilG

Der Bundestag hat am 29. November 2012 die Entlastung kleiner Unternehmen im Rahmen des Kleinstkapitalgesellschaften- Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) unverändert beschlossen.

Damit werden vor allem Kleinstkapitalgesellschaften schon für Jahresabschlüsse entlastet, die zum 31. Dezember 2012 aufzustellen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Unternehmen auf einen Anhang verzichten sowie Erleichterungen bei der Gliederung von Bilanz und GuV nutzen. Außerdem müssen sie die Bilanz nur noch beim Unternehmensregister hinterlegen anstatt offenzulegen. Bei der Hinterlegung können Dritte die Bilanz nur auf kostenpflichtigen Antrag einsehen. Mit der nächsten Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt können die Erleichterungen in Kraft treten.