Aktuelles

15. April 2012 – Tax
Hinzurechnung von Zinsen und Mieten bei Gewinnermittlung für Gewerbesteuer verfassungswidrig?

Das Finanzgericht Hamburg hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die seit 2008 geänderte Hinzurechnung von Zinsen und Mieten bei der Berechnung des Betrags, von dem aus die Gewerbesteuer bemessen wird, verfassungsgemäß ist. Das Finanzgericht bezweifelt, dass die Regelung mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist (Az. 1 K 138/10).

In dem Verfahren hatte die Klägerin die wesentlichen Wirtschaftsgüter für ihren Tankstellenbetrieb gepachtet. Bei der Besteuerung wurden die Pachtzinsen zwar bei Einkommen- und Körperschaftsteuer als Betriebsausgaben berücksichtigt. Bei der Gewerbesteuer wurden diese Beträge jedoch dem Gewinn bei der Ermittlung des Gewerbeertrags wieder hinzugerechnet.

Das Finanzgericht sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz, da gegen den Grundsatz einer gleichmäßigen Belastung aller Steuerpflichtigen nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit verstoßen würde. Die Belastungen des Steuerpflichtigen müssten mit berücksichtigt werden. Eine Rechtfertigung für eine Ausnahme von dieser Regel sah das Finanzgericht nicht bzw. hielt sie für unzureichend.