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1. Januar 2012 – Tax
Elektronische Lohnsteuerkarte kommt erst zum 1. Januar 2013

Nun ist es amtlich: In einer Pressemitteilung hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bekanntgegeben, dass das System der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) nicht wie ursprünglich geplant zum 01.01.2012, sondern erst ein Jahr später starten wird.

Das BMF weist darauf hin, dass die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. vom Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigungen für den Lohnsteuerabzug für 2011 auch für das Jahr 2012 weiter gültig bleiben und die darin enthaltenen Daten für den Lohnsteuerabzug 2012 weiter genutzt werden. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. die Ersatzbescheinigung 2011 aushändigen.

Falls sich Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge) gegenüber dem Jahr 2010 geändert haben, muss der Arbeitnehmer diese beim Finanzamt ändern lassen. Auf Antrag erhält er dort einen Ausdruck mit den geänderten Merkmalen oder eine neue Ersatzbescheinigung und kann diese dann dem Arbeitgeber vorlegen.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage des BMF.