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30. August 2019 – Legal
Befristeter Arbeitsvertrag: Dienstreise zählt mit

Wird bei einem befristeten Arbeitsvertrag die Höchstdauer von zwei Jahren auch um nur einen Tag überschritten, wird das befristete zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden (Az. 3 Sa 1126/18).

Ein Rechtsanwalt hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland als Anstellungskörperschaft auf Weiterbeschäftigung als Entscheider beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geklagt. Mit Erfolg.

Aufgrund einer Dienstreise war der Zwei-Jahres-Zeitraum um einen Tag überschritten, was dazu führte, dass mit dem Kläger ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Die einvernehmliche und von der Arbeitgeberin bezahlte Dienstreise wurde auch nicht in der Freizeit des Anwalts, sondern bereits innerhalb des Arbeitsverhältnisses erbracht.