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24. Mai 2016 – Legal
Vortäuschen einer ganztägigen Dienstreise rechtfertigt fristlose Kündigung

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass Arbeitnehmer die fristlose Kündigung riskieren, wenn sie eine Dienstreise nur vortäuschen und stattdessen private Termine wahrnehmen. Überprüfe der Arbeitgeber den Betrugsverdacht, indem er den dienstlich und privat genutzten Kalender des Arbeitnehmers auf dem dienstlichen Laptop checkt, können die Daten als Beweismittel vor Gericht unter Umständen zulässig sein (Az. 8 Sa 363/14).

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin, eine Leiterin eines analytischen Labors, gegen ihre Kündigung geklagt. Für den 07.06.2013 hatte die Klägerin im Zeiterfassungssystem ihrer Arbeitgeberin schon im Voraus einen kompletten Dienstreisetag gebucht. Als sie verdächtigt wurde, während einer Dienstreise private Termine wahrgenommen zu haben, nahm die Arbeitgeberin heimlich Einsicht in ihren Lotus Notes Terminkalender einschließlich der mit “privat” markierten Termine. Dadurch fand die Arbeitgeberin u. a. heraus, dass die Klägerin an dem Tag nicht auf Dienstreise gewesen war, sondern auf den Bundesjugendspielen an der Schule ihrer Tochter. Die Arbeitgeberin sprach daraufhin die fristlose Kündigung aus.

Das LAG Rheinland-Pfalz hielt die fristlose Kündigung für wirksam, denn der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, nur schwer vom Arbeitgeber zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, stelle einen schweren Vertrauensmissbrauch dar. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Einsichtnahme in den Kalender allerdings nicht heimlich erfolgen dürfen und außerdem hätte man einen Datenschutzbeauftragten hinzuziehen können. Trotzdem können die gefundenen Daten im Kündigungsschutzprozess verwendet werden.