Aktuelles

21. Februar 2012 – Tax
Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung für 2012

Arbeitgeberanteile und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung bei Beziehern von Kurzarbeitergeld In letzter Zeit ist häufiger die Frage an das Bundesministerium der Finanzen herangetragen worden, ob in der Lohnsteuerbescheinigung für 2012 auch Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bei pflichtversicherten Arbeitnehmern auszuweisen sind, soweit diese für Kurzarbeitergeld gezahlt wurden. In diesem Zusammenhang wird auf Folgendes hingewiesen:

Es ist bei der Bescheinigung von Beiträgen und Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung danach zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer pflichtversichert oder freiwillig bzw. privat versichert ist. In den Fällen einer Pflichtversicherung werden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge gezahlt (§ 249 SGB V, § 58 SGB XI), in den Fällen einer freiwilligen bzw. privaten Versicherung werden (Arbeitnehmer)Beiträge und Zuschüsse gezahlt (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI).

Nicht in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bei pflichtversicherten Arbeitnehmern (s. Abschnitt I Nummer 13 Buchstabe b letzter Absatz des BMF-Schreiben [GLOSSAR] vom 22. August 2011, BStBl I S. 813). Danach sind bei pflichtversicherten Arbeitnehmern auch keine Arbeitgeberbeiträge für Kurzarbeitergeld zu bescheinigen.

Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers bei freiwillig oder privat versicherten Arbeitnehmern sind auch bei Bezug von Kurzarbeitergeld unter Nummer 24 zu bescheinigen (s. Abschnitt I Nummer 13 Buchstabe b erster Absatz letzter Satz des BMFSchreiben vom 22. August 2011, BStBl I S. 813).